In diesem Leitfaden geht es darum, was du beachten musst, wenn du eine Versammlung anmeldest sowie darum, wie du mit bestimmten Reaktionen der Behörde/Polizei auf deine Versammlungsanmeldung reagieren kannst.
Wenn du eine bestimmte Frage hast, die dieser Leitfaden dir nicht beantworten kann, kannst du dich immer gerne an legal[at]fridaysforfuture.de wenden.
Disclaimer: Dieser Leitfaden stellt keine rechtliche Beratung dar.
Zum Leitfaden für Versammlungsleitungen
Inhalt
- Checkliste für die Versammlungsanmeldung
- Allgemeines zur Versammlungsanmeldung
- Was beim Anmelden einer Versammlung zu beachten ist
- Wie man mit Reaktionen von Behörden (bspw. Auflagen) umgehen kann
Checkliste
- notwendige Angaben zur Anmeldung sammeln
- 48h vor der ersten Bewerbung anmelden (ggf. zählen nur Werktage)
- Um Mitteilung bitten, wann mit einem Bescheid der Behörde gerechnet werden kann
- regelmäßig überprüfen, ob E-Mails/Post von der Versammlungsbehörde kam
- Anmeldebestätigung genau durchlesen
- Rechtmäßigkeit der Auflagen prüfen (ggf. Rücksprache mit Rechtshilfe AG)
Allgemeines
Versammlungen sind in Deutschland mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) geschützt und haben daher einen sehr hohen Stellenwert. Aus dem Grundrecht folgt unter anderem, dass es grundsätzlich erlaubt ist, sich ohne Genehmigung zu versammeln sowie das Recht, über Ort und Zeit sowie Ablauf und Gestaltung der Versammlung selbst bestimmen zu dürfen.
Aufgrund des hohen Stellenwerts der Versammlungsfreiheit kann eine Versammlung nur bedingt eingeschränkt werden. Die meisten Einschränkungen sind im Versammlungsgesetz geregelt. Beispielsweise, dass eine Versammlung (i.d.R.) 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden muss oder dass auf einer Versammlung keine Waffen mitgeführt werden dürfen.
Jede weitere Einschränkung einer Versammlung durch Auflagen einer Behörde muss sehr gut begründet sein.
Auflagen dürfen sie nur erteilen, um konkrete Gefahren abzuwehren. Bevor die Versammlungsfreiheit durch die Versammlungsbehörde eingeschränkt werden kann, muss immer eine Abwägung verschiedener Rechtsgüter stattfinden (zum Beispiel das Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit gegenüber Recht auf Versammlungsfreiheit). Dabei sind Aspekte wie die öffentliche Sicherheit und die Bedeutung der Versammlungsfreiheit am relevantesten, aber auch Dinge wie die Tragweite der Klimakrise und das allgemeine öffentliche Interesse an der Thematik und FFF. Mit diesen Argumenten könnt ihr auch immer gegen Einschränkungen argumentieren.
Grundsätzlich ist es ratsam, Auflagen immer sehr kritisch zu hinterfragen, da Behörden gerne mal über das Ziel hinaus schießen und Versammlungen mit Auflagen unverhältnismäßig stark einschränken.
Wenn ihr Hilfe braucht, um einzuschätzen, ob eine Auflage unverhältnismäßig ist oder um gegen Auflagen vorzugehen, meldet euch am besten bei der Rechtshilfe AG (legal[at]fridaysforfuture.de).
(Das sollte natürlich so schnell wie möglich geschehen, also bereits wenn die Behörde aus eurer Sicht problematische Auflagen ankündigt.)
Was beim Anmelden einer Versammlung zu beachten ist
Versammlungen müssen in der Regel angemeldet werden. Dabei fallen keine Kosten an.
Was dabei im Detail zu beachten ist, kann sich je nach Versammlungsgesetz unterscheiden. In 10 Bundesländern gilt noch das Bundesversammlungsgesetz. Bayern, Niedersachsen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben eigene Versammlungsgesetze. Das meiste gilt aber in allen Ländern gleichermaßen.
Wann muss ich eine Versammlung anmelden?
Eine Versammlung muss, wenn möglich mindestens 48 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Behörde angemeldet werden [in Bayern und Niedersachsen zählen nur Arbeitstage].
Vor Ablauf der 48 Stunden darf die Versammlung außerdem nicht beworben werden, es sei denn, ihr habt bereits eine positive Rückmeldung der Behörde erhalten.
Ausgenommen hiervon sind nur Eil- und Spontanversammlungen. Wobei Eilversammlungen einen entsprechend kurzfristigem Grund brauchen und schnellstmöglich angemeldet werden müssen. Nur Versammlungen, welche sich spontan und augenblicklich bilden, müssen nicht angemeldet werden.
Hinweis: Wenn ihr in der Nähe eines Landesparlaments oder des Bundestages, Bundesrates oder Bundesverfassungsgerichts demonstrieren wollt, kann es sein, dass sich die Demo im Bannkreis befindet. Demos im Bannkreis müssen von der Behörde explizit genehmigt werden. Hier gelten also nicht die 48 Stunden. Die Demo darf nur stattfinden, wenn sie genehmigt wird und auch erst nach erteilter Genehmigung beworben werden. Es ist also ratsam, Demos im Bannkreis schon einige Wochen (mind. 2) vorher anzumelden.
Wer muss die Versammlung anmelden?
Grundsätzlich kann jede Person (die EU-Bürger*in ist) eine Versammlung anmelden. Die Person sollte jedoch zuverlässig sein, da sie wesentliche Angaben für eure Versammlung übernimmt und ggf. mit der Versammlungsbehörde über Änderungen verhandelt. Deshalb sollte sie auch in der Zeit vor der Versammlung für die Behörden erreichbar sein. Um Kommunikationswege zu sparen und Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, dass der*die Anmelder*in auch gleichzeitig Versammlungsleitung ist, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Wichtig: Entgegen einer verbreiteten Annahme müssen Anmelder*in und Versammlungsleitung nicht volljährig sein!
Wo muss ich die Versammlung anmelden?
Das ist je nach Ort unterschiedlich, normalerweise bei Ordnungsamt, Versammlungsbehörde oder direkt bei der Polizei. Manchmal gibt es im Internet bei der jeweiligen Behörde entsprechende Formulare, welche genutzt werden können, aber nicht müssen. Ihr könnt z. B. auch unseren FFF-Anmeldungsgenerator (https://anmeldung.websiteag.lol/) verwenden und die PDF per E-Mail an die Behörde versenden.
Was muss ich bei der Anmeldung angeben?
Folgende Dinge müssen bei einer Anmeldung immer angegeben werden:
- Datum der Anmeldung
- Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Beginns der Versammlung. Wenn ihr vor Beginn noch Zeit zum Aufbauen braucht, solltet ihr diese zusätzlich anmelden.
- Ort der Aktion bzw. bei Demonstrationen Start- und Endpunkt mit genauer Route (z. B. Straßennamen)
- Thema (kann an die Presse weitergegeben werden und sollte deshalb FFF sowie am besten den genauen Anlass oder Narrativ/Hashtag enthalten; es reicht aber meistens auch, nur „Fridays for Future“ anzugeben)
- Personalien der Veranstalter*in und Versammlungsleitung (beide können identisch sein) mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit (am besten Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- geschätzte Teilnehmer*innenzahl
Die Zahl kann auch als Spanne angegeben werden (also z.B. zwischen 500-1000).
Tipp: Je nachdem was euch wichtig ist, kann es sinnvoller sein, eine optimistische oder eine vorsichtige Zahl anzugeben:
– Eine größere Zahl kann begründen, warum ihr mehr Platz braucht und somit auf breiteren Straßen laufen wollt,
– Eine kleinere Zahl ist oft pressetechnisch vorteilhaft, da ihr dann sagen könnt, dass mehr Menschen kamen als erwartet, während es sich nicht gut anhört, wenn weniger als erwartet kamen.
– Bei einer größeren Zahl müsst ihr ggf. mehr Ordner*innen einsetzen.
Folgendes sollte meistens angegeben werden:
- Voraussichtlicher Endzeitpunkt der Versammlung. Außerdem voraussichtliches Ende des Abbaus.
Ist in manchen Bundesländern Pflicht und auch sonst nur bei Versammlungen auf unbestimmte Zeit entbehrlich (Klimacamps bspw.). Grundsätzlich solltet ihr dabei lieber etwas Puffer einplanen. - Anzahl der Ordner*innen, die ihr einsetzen wollt
Normalerweise stellt dies die Obergrenze da, allerdings gibt es oft die Auflage, mindestens eine*n Ordner*in pro 50 Teilnehmer*innen einzusetzen. - Hilfsmittel und Aufbauten
Ist insbesondere bei Fahrzeugen, Bühnen und Lautsprechern meistens notwendig und bei Dingen wie Megafonen oder Kreide meist ratsam, um Konflikte mit der Polizei zu vermeiden.
Im Zweifel ist es oft ratsam eher zu viel als zu wenig (als Hilfsmittel) anzumelden - Personen öffentlichen Interesses, die auf der Demo auftreten (vor allem zum Schutz dieser Personen)
- Es kann außerdem sinnvoll sein, schon in der Anmeldung nach einer Anmeldebestätigung zu bitten.
Manchmal wollen Behörden noch zusätzliche Informationen bekommen wie beispielsweise eine Liste der Redner*innen und Auftritte oder ähnliches. Meistens müsst ihr solche zusätzlichen Angaben jedoch nicht machen. Nur wenn die Behörde ein besonderes berechtigtes Interesse an bestimmten Informationen hat, könnt ihr dazu verpflichtet sein.
Wichtig: Im Normalfall ist es möglich, die Anmeldung nachträglich noch zu verändern. Insbesondere wenn der Startpunkt, das Thema und der Zeitpunkt feststehen. Wenn ihr euch also bei der Anmeldung noch nicht bei allem sicher seid, ist das kein Problem. (Außerdem können unwesentliche Abweichungen von der eigentlichen Demo und der Anmeldung nur selten eine Rechtfertigung für die Polizei sein, in die Demo einzugreifen, da die Versammlungsleitung grundsätzlich frei über die Durchführung der Versammlung entscheiden darf.)
Was sollen wir tun, wenn wir keine Zeit mehr haben, die Aktion rechtzeitig anzumelden? (Spontan- und Eilversammlung)
Grundsätzlich solltet ihr die Aktion so schnell wie möglich anmelden. Sollte es euch nicht mehr möglich sein, euch an oben genannten Fristen zu halten, handelt es sich um eine Eilversammlung. Entsteht eine Versammlung aus einer Situation heraus ohne, dass man sie überhaupt im Vorhinein anmelden konnte, handelt es sich um eine Spontanversammlung. Eil- oder Spontanversammlungen müssen sich immer auf einen Anlass beziehen, der das Einhalten der Fristen unmöglich gemacht hat!
Wichtig: Wurde eine Versammlung nicht rechtzeitig angemeldet, ist aber auch keine Spontanversammlung, so macht sich die*der Veranstalter*in bzw. die Versammlungsleitung strafbar!
(Wer dann Versammlungsleitung ist, ergibt sich im Zweifel aus der Situation heraus, weshalb es in so einem Fall ratsam ist, dass niemand durch ihr*sein Handeln den Eindruck erweckt, Verantwortung für den Ablauf und die Versammlung im Allgemeinen zu tragen.)
Hinweis: Das Nicht-Anmelden stellt allein noch kein Grund zur Auflösung der Versammlung dar, auch wenn sie hätte angemeldet werden müssen. Auch nicht-angemeldete Versammlungen sind durch das Grundgesetz geschützt. Allerdings erleichtert das Nicht-Anmelden es der Polizei, euch Beschränkungen aufzuerlegen.
Spontanversammlungen
Eine Spontanversammlung (Sponti) ist eine Versammlung, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bildet und dementsprechend nicht geplant wurde und auch keine*n Veranstalter*in hat. Sie muss nicht zwangsläufig eine Versammlungsleitung haben. Eine Sponti ist ebenfalls von der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz) geschützt und muss nicht angemeldet werden. Wichtig ist hierbei wie gesagt, dass die Versammlung nicht vorbereitet wurde (also auch nicht im Voraus beworben wurde) und es im Voraus keine Zeit zur Anmeldung gab. Wir empfehlen die Versammlung, wenn möglich, als Eilversammlung vorher anzumelden, insbesondere, wenn ihr einen guten Draht zu eurer örtlichen Polizei habt, da es bei Spontis eher zu Komplikationen kommen kann.
Eilversammlungen
Eine Eilversammlung ist eine Versammlung, die geplant ist und einen Veranstalter hat, aber ohne Gefährdung des Demonstrationszwecks nicht unter Einhaltung der üblichen Frist angemeldet werden kann (z. B. weil ihr unmittelbar auf einen Beschluss des Bundestages reagieren wollt).Sie muss schnellstmöglich angemeldet werden (und nicht 48 Stunden vor Bekanntgabe), spätestens mit der Bekanntgabe.
In beiden Fällen solltet ihr immer drauf verweisen, dass ihr gerade erst von dem Grund zu demonstrieren mitbekommen habt, es also spontan war.
Umgang mit Behörden
Wenn ihr eure Demo angemeldet hat, kann die Behörde unterschiedlich reagieren. Es kann sein, dass ihr einfach nur eine Anmeldebestätigung bekommt. Vielleicht werdet ihr aber auch zu einem Kooperationsgespräch eingeladen oder die Behörde möchte, dass ihr eine andere Route nehmt oder möchte euch anderweitige Auflagen geben. Manchmal meldet sie sich auch lange gar nicht. Was ihr in derartigen Fällen tun könnt, erfahrt ihr hier.
Wichtig: Wenn es um eure Versammlung geht, seid ihr mit der Behörde/Polizei auf Augenhöhe. Lasst euch nicht herumkommandieren und gebt nicht einfach nach, wenn die sagen ihr müsstet etwas an der Anmeldung ändern oder bestimmte Auflagen akzeptieren.
Die Behörde genehmigt unsere Versammlung nicht, was nun?
Versammlungen müssen i.d.R. nicht genehmigt werden, sondern lediglich angemeldet werden. Wenn den Behörden etwas in eurer Anmeldung nicht passt und ihr euch nicht auf einen Kompromiss einlassen wollt oder keinen Kompromiss finden könnt, müssen sie die Versammlung oder einzelne Aspekte explizit einschränken oder verbieten, indem sie Auflagen erteilen und diese mit konkreten Anhaltspunkten begründen.
Solltet ihr über längere Zeit (ca. >3 Arbeitstage) keine Rückmeldung zu eurer Anmeldung erhalten haben, kann es ratsam sein, einmal bei der Behörde anzurufen und nach dem aktuellen Stand zu fragen und nach einer schriftlichen Anmeldebestätigung zu bitten.
Sollte das Gespräch ergeben, dass eventuell Auflagen auf euch zukommen, ist es ratsam, um ein Kooperationsgespräch zu bitten. Das kann dabei helfen Probleme zu klären oder darauf hinzuwirken, dass die Behörde den Auflagenbescheid möglichst zeitig ausstellt, damit euch noch genügend Zeit bleibt im Zweifel dagegen vorzugehen.
Hinweis: Die Behörde ist dazu verpflichtet, mit euch zu kooperieren, also das Gespräch mit euch zu suchen, wenn es Unstimmigkeiten geben könnte.
Die Behörde erteilt uns Auflagen/ will uns die Demo nicht so durchführen lassen, wie wir wollen, was nun?
Es kann passieren, dass die Behörde euch zum Beispiel verbieten möchte über bestimmte Straßen zu laufen.
Häufig sind solche Auflagen ungerechtfertigt. Solltet ihr Auflagen erhalten haben, mit denen ihr nicht zufrieden seid oder sollte die Behörde euch keine Anmeldebestätigung ausstellen, könnt ihr euch im Zweifel an die Rechtshilfe AG (legal[at]fridaysforfuture.de) wenden, wir helfen euch gerne weiter.
Die Behörde schickt uns den Auflagenbescheid erst in letzter Minute, was tun?
Es kommt leider immer wieder vor, dass die Behörde ankündigt, dass es Auflagen geben soll, aber den Auflagenbescheid erst am Tag vor der Demo oder am Tag der Demo selbst ausstellt. Das kann es erheblich erschweren, gerichtlich gegen rechtswidrige Auflagen vorzugehen und Verunsicherung schaffen. Damit das nicht passiert, solltet ihr versuchen zu verhindern, dass ein Auflagenbescheid erst so spät ausgestellt wird, indem ihr bei der Behörde Druck macht. Insbesondere, wenn sich anbahnt, dass die Behörde das hinauszögern könnte.
Hinweisen könnt ihr auf euer Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes. Eine Prüfung durch ein Gericht muss möglich sein und dafür muss der Bescheid einige Tage vor der Versammlung bei euch eingehen. Wenn es öfter passiert, dass die Behörde kurz vor knapp entscheidet, wendet euch gerne an die Rechtshilfe AG (legal[at]fridaysforfuture.de).
Wir wurden zu einem Kooperationsgespräch eingeladen, was nun?
Keine Panik, ein Kooperationsgespräch ist weder schlimm noch ungewöhnlich sondern gerade bei größeren Versammlungen normal. Ein Kooperationsgespräch bedeutet erstmal nur, dass die Versammlungsbehörde oder Polizei mit euch über eure Versammlung reden möchte um den Ablauf und mögliche Probleme oder Schwierigkeiten zu besprechen. Gerade bei Demonstrationen wird oft über die Demoroute geredet, aber es können auch alle anderen Dinge angesprochen werden, die mit eurer Versammlung zu tun haben.
Auch wenn euch keine direkten Konsequenzen drohen, wenn ihr das Kooperationsgespräch ablehnt, so ist es dennoch dringend empfohlen, dort hinzugehen. Denn bei Versammlungen sind beide Seiten zur Kooperation verpflichtet und das Nichterscheinen erleichtert es den Behörden, euch Auflagen (also Beschränkungen) zu erlassen.
Wichtig ist, dass ihr euch entsprechend auf das Gespräch vorbereitet (siehe nächste Frage)!
Wie bereiten wir uns auf das Kooperationsgespräch vor?
Zuerst einmal solltet ihr nicht alleine dort hingehen, sondern am besten noch 1-3 weitere Aktivisti mitnehmen. Kooperationsgespräche können eine stressige Situation sein und es ist gut, dort nicht alleine zu sitzen, zumal von Seiten der Behörden auch mehrere Menschen anwesend sind. Ihr solltet euch nämlich außerdem darauf einstellen, dass, je nach Größe der Demo und eures Ortes, dort viele Erwachsene sitzen werden, darunter auch die Polizei.
Im Kooperationsgespräch seid ihr auf Augenhöhe mit den Behördenmitarbeiter*innen und der Polizei. Dass ihr das wisst, solltet ihr auch deutlich machen. Sonst kommt es vor, dass die Beamt*innen meinen, sie könnten euch Anweisungen erteilen. Versucht während des Gespräches selbstbewusst aufzutreten und einen kühlen Kopf zu bewahren.
Die Versammlungsbehörde muss mögliche Einschränkungen sehr gut begründen. Ihr könnt immer auch Gegenvorschläge machen (hierzu kann es hilfreich sein, mögliche Alternativen im Voraus zu besprechen – auf die solltet ihr aber nicht vorschnell ausweichen) und müsst Änderungsvorschläge der Behörden nicht akzeptieren. Falls unter euch Meinungsverschiedenheiten bestehen oder du dir bei etwas unsicher bist, könnt ihr auch immer darum bitten, das Gespräch kurz zu unterbrechen, um euch für ein paar Minuten außerhalb des Besprechungszimmers abzustimmen. Wenn ihr euch mit der Versammlungsbehörde nicht einigen könnt oder unsicher seid, inwieweit ihr im Recht seid, dann könnt ihr anstatt zuzusagen auch freundlich sagen, dass ihr das nochmal rücksprechen müsst und euch zeitnah meldet. Im Anschluss könnt ihr das Problem dann ins Plenum tragen oder euch für eine rechtliche Einschätzung an die Rechtshilfe AG (legal[at]fridaysforfuture.de) wenden.
Noch fragen?
Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Leitfaden weiterhelfen konnten. Wenn du noch weitere Fragen oder ein konkretes Anliegen hast, melde dich gerne bei den AG-Sprechenden der Rechtshilfe AG oder per Mail bei legal@fridaysforfuture.de. 🙂
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