Die Scientists for Future, ein Zusammenschluss von über 27.000 Wissenschaftler*innen, haben sich letztes Jahr gegründet. Sie unterstützen unseren Kampf für Klimagerechtigkeit und zeigen mit ihrem Wissen, dass Klimapolitik auch anders geht – nämlich nachhaltig, sozial und vor allem auf wissenschaftlicher Basis. Nun haben sie ein Statement verfasst, in dem sie aufzeigen, welch gravierenden Mängel das Kohleausstiegsgesetz der #GroßenKohleKoalition aufweist und wie dadurch die Klimakatastrophe befeuert wird. Nika und Christian haben das Statement für euch zusammengefasst.
Das Pariser Klimaabkommen und andere internationale Verträge können nicht eingehalten werden
Um das deutsche Restbudget von rund 6,7 Gigatonnen CO2 nicht zu überschreiten und die vereinbarten Klimaziele einzuhalten, muss Deutschland seine Emissionen drastisch reduzieren. Um eine wirtschaftlich verträgliche Minimierung des Ausstoßes zu gewährleisten, braucht es einen Kohleausstieg im Jahr 2030 – der laut zahlreichen Studien eindeutig möglich und zwingend notwendig ist.
Durch eine zukünfige Verschärfung der Europäischen Klimaziele müsste auch Deutschland proportional dazu die Emissionen senken, um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und andere Länder nicht zu einer noch drastischeren Reduktion zu zwingen. Eine solche Reduktion wird auch von der deutschen Bevölkerung mehrheitlich befürwortet.
Der im Gesetzentwurf vorgesehene Kohleausstieg ist teuer und ineffektiv
Kohlestrom ist allein aus wirtschaftlichen Gründen kaum rentabel: Der Ausbau erneuerbarer Energien, günstige Gaspreise und gestiegene Preise für Emissionszertifikate haben den Kohleanteil an der deutschen Nettostromerzeugung bereits auf 20% zurückgedrängt.
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist auch aus Arbeitnehmer*innensicht sinnvoll. Durch die nötige Verfünffachung der jährlich neu installierten Leistung in der Photovoltaik werden ca. 200.000 neue Arbeitsplätze geschaffen – vom Kohleausstieg sind „nur” 18.500 Arbeitsplätze betroffen.Wird der Kohleausstieg künstlich in die Länge gezogen, steht das dem Ausbau erneuerbarer Energien im Weg.
Es gibt keinen rechtlichen Grund für Entschädigungszahlungen
Ein Kohleausstiegsgesetz ist laut eines Gutachtens des Bundesministeriums für Umwelt eine Inhalts- und Schrankenbestimmung und keine Enteignung – weshalb eine Entschädigung bis auf Übergangs- und Härtefälle nicht notwendig ist. Dies und andere Regelungen sind bei der Ausarbeitung des Gesetzes jedoch nicht berücksichtigt worden.
Keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit
Der Tagebau Garzweiler II besitzt – anders als im Kohleausstiegsgesetz angedeutet – keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit. Genauer gesagt bedeutet das, dass der Energiebedarf auch ohne Zerstörung weiterer Dörfer im Rheinland und anderen Gebieten gedeckt werden kann.
Außerdem bricht die im Kohleausstiegsgesetz festgelegte Menge an zu verfeuernder Kohle mit dem zulässigen Treibhausgasbudget, das Deutschland laut internationalen Verträgen zusteht, um ein Vielfaches.
Fossiles Gas ist nur begrenzt als Übergangstechnologie geeignet
Die geplante Umstellung von Kohle- auf Gaskraftwerkelässt sich nicht mit Deutschlands Klimaschutzzielen vereinbaren. Stattdessen sollten finanzielle Mittel in den Ausbau von erneuerbaren Energien gesteckt werden. Studien zeigen schon jetzt, dass die Strom- und Wärmeversorgung von Deutschland und Europa in Zukunft vollkommen durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann – und das auch ohne Subventionen und Zuschüsse!