Klimaklage: Klimapaket unvereinbar mit Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat heute Morgen, am 29.04.2021, eine Klage gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung angenommen, die unter anderem von mehreren Fridays for Future Aktivistinnen und Aktivisten eingereicht und vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace unterstützt wurde. Das BVerfG entscheidet, dass das deutsche Klimagesetz teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Demnach muss die Bundesregierung engere Emissionsreduktionsziele ab 2030 vorlegen.

“Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit der Klimaklage, was die Naturwissenschaft seit Jahren zeigt: Aufschieben und unzureichende Klimaziele gefährden nicht nur die Natur, sondern unser Recht auf Leben und das Recht auf Zukunft. Das unter dem Protest von 1,4 Mio Menschen beschlossene Klimapaket ist nicht ausreichend und muss sich jetzt ändern!” sagt dazu Line, Fridays for Future Aktivistin.

Anlässlich der Entscheidung fanden in Karlsruhe und Bonn spontane Aktionen statt. Klimaaktivistinnen und Aktivisten, die das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung seit seinem Beschluss 2019 kritisieren, feiern die Entscheidung als Sieg für mehr Klimaschutz.

Henry aus Karlsruhe steht mit seiner Ortsgruppe heute schon seit 9:00 Uhr vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Banner und fordert: “Hört auf die Wissenschaft”. Er erzählt: “Ich war bereits am 20.9.2019 auf der Straße und habe gegen die Ignoranz der Bundesregierung beim Klimaschutz demonstriert. Seit dem haben wir wertvolle Zeit verloren. Dass uns heute das Bundesverfassungsgericht Recht gibt und Nachbesserungen von der Bundesregierung fordert, zeigt wie mangelhaft der Klimaschutz der Bundesregierung ist”. Mit Blick auf die Bundestagswahl sagt Henry: “Das Urteil gibt mir Mut weiter zu machen, bis die Politik die Klimakrise ernstnimmt”.


Hier finden Sie Fotos der heutigen Aktionen: https://flic.kr/s/aHsmVs4j8L

Aktenzeichen der Klage: 1 BvR 288/20

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